Unsere Aus- und Weiterbildungsangebote!

Antragsverfahren


Wenn Sie folgende Hinweise beachten, sparen Sie sich einen eventuell erneuten Gang zur Behörde. Kommen Sie zuerst zu uns.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben Ihnen noch ein paar wertvolle Tipps. Danach sollte der Besuch der Behörde zeitnah vonstatten gehen, da die Bearbeitungszeit rund 6 – 8 Wochen betragen kann.
Viel Zeit, die Sie mit theorieüben online oder mit unserer App verbringen können.


  • Anmeldung in unserer Fahrschule
  • Der Führerscheinantrag für Klasse A kann mit 17 1/2 Jahren, für Klasse A1 oder AM mit 15 1/2 Jahren beim Büürgeramt/Meldestelle gestellt werden.
  • Der Direkteinstieg in die grosse Klasse A (mehr als 48 PS) kann mit 23 1/2 Jahren beantragt werden.


Hier erfahren Sie die Öffnungszeiten der Bürgerämter: Öffnungszeiten


Folgende Unterlagen sind bei Antragsstellung vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktuellem Bild
  • Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil 35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen am Unfallort
    (entfällt bei vorhandenem Führerschein)
  • Eventuell vorhandener Führerschein bei Umschreibung oder Erweiterung
  • Bargeld für die Antragsgebühren der Behörde

Preisliste für Kraftrad-Ausbildung A Direkt/A2  

Grundgebühr      
49,00 €
Fahrübung a 40 min
 28,00 €
Fahrstunde a 45min
31,50 €


Sonderfahrten Fahrstunde a 45 min
 35,00 €
Überlandfahrt   225min
175,00 €
Autobahnfahrt  180min + An- und Abfahrt
161,00 €
Nachtfahrt        135min
 105,00 €


Vorstellung zur praktischen Prüfung
99,00 €


Lehrmaterial (optional):



Lehrbuch Motorradfahren
 25,00 €
Prüfbögen
  35,00 €
Prüfbögen fremdsprachig
auf Anfrage
Onlinezugang + App
15,00 €

Praktische Ausbildung


Grundausbildung Klasse A1 und A

Die Anzahl der zu fahrenden Fahrstunden ist bei der Motorradausbildung grundsätzlich nicht zu beantworten. Vorerfahrungen aus der PKW-Ausbildung sind vorteilhaft, aber nicht immer einsetzbar.
Da schon kleinste Fehler zu schweren Verletzungen führen können, ist eine umfassende Ausbildung unumgänglich. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:


  • Habe ich Vorerfahrung, weil ich früher schon mal gefahren bin?
  • Wieviel Talent habe ich?
  • Bin ich fit?
  • Bin ich motiviert und bereit zu lernen?


Sonderfahrten Klasse A1, A2 und A

  • Überlandfahrt: 225 Minuten
  • Bundesautobahnfahrt: 180 Minuten
  • Nachtfahrt: 135 Minuten


Sonderfahrten Klasse AM

  • keine vorgeschrieben

Antragsverfahren


Wenn Sie folgende Hinweise beachten, sparen Sie sich einen eventuell erneuten Gang zur Behörde. Kommen Sie zuerst zu uns.Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und geben Ihnen noch ein paar wertvolle Tipps. Danach sollte der Besuch der Behörde zeitnah vonstatten gehen, da die Bearbeitungszeit rund 6 – 8 Wochen betragen kann.


Anmeldung in unserer Fahrschule


  • Der Führerscheinantrag kann mit 17 1/2 Jahren, bei Anmeldung zum begleitetem Fahren (Führerschein mit 17) mit 16 1/2 beim Bürgeramt/Meldestelle gestellt werden


Hier erfahren Sie die Öffnungszeiten der Bürgerämter: Öffnungszeiten


Folgende Unterlagen sind bei Antragsstellung vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktuellem Bild
  • Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil 35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen am Unfallort
    (entfällt bei vorhandenem Führerschein)
  • Eventuell vorhandener Führerschein bei Umschreibung oder Erweiterung
  • Bargeld für die Antragsgebühren der Behörde

Preisliste für Kraftrad-Ausbildung A Direkt/A2  

Grundgebühr (inkl. Onlinezugang + App in deutsch)
49,00 €
Fahrstunde a 45 Minuten
 28,13 €


Sonderfahrten:

Überlandfahrt (225 Minuten)
 190,00 €
Autobahnfahrt (180 Minuten) + An- und Abfahrt
177,00 €
Nachtfahrt (135 Minuten)
114,00 €


Vorstellung zur Prüfung:

Vorstellung zur praktischen Prüfung
99,00 €


Lehrmaterial (optional):

Lehrbuch
30,00 €
Prüfbögen deutsch30,00 €
Prüfbögen fremdsprachig
auf Anfrage
CD-ROM
30,00 €
Onlinezugang + App fremdsprachig
25,00 €

Praktische Ausbildung


Grundausbildung Klasse B

Oft wird nach der Zahl der zu fahrenden Fahrstunden gefragt. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Ausbildung von vielen Faktoren abhängig ist.


  • Habe ich Vorerfahrung, weil ich früher schon mal gefahren bin?
  • Wieviel Talent habe ich?
  • Bin ich fit?
  • Bin ich motiviert und bereit zu lernen?


Sonderfahrten Klasse B
(gesetzlich vorgeschrieben, entfällt bei Wiedererteilung/Umtausch)


  • Überlandfahrt: 225 Minuten
  • Bundesautobahnfahrt: 180 Minuten
  • Nachtfahrt: 135 Minuten

Umfang der Theorie


Grundausbildung Klasse B

12 Lektionen (a 90 Minuten)

  • (bei Erweiterung nur 6 Lektionen)


Klassenspezifischer Lehrstoff:

  • 2 Lektionen (a 90 Minuten)

Wichtig: Bei Erweiterung auf BE entfällt die Theorieprüfung!



Themen des Theorieunterrichts

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Strassenverkehrssysteme und ihre Nutzung
  • Vorfahrt, Vorrang
  • Verkehrsregelung durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
  • Geschwindigkeit und Abstand
  • Andere Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr
  • Fahrmanöver und Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
  • Lebenslanges Lernen
  • Technische Bedingungen
  • Fahren mit Solo-KFZ und Zügen

Fahrerlaubnisklasse C - CE - C1 - C1E


Klasse C

Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz

Mindestalter: 18 Jahre.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: C1


Klasse CE

(Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Befristung: 5 Jahre, dann erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE


Klasse C1

Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz

Mindestalter: 18 Jahre.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig


Klasse C1E

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnis-Klasse C1 oder D1 (Zugmaschine über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer sein darf als
die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) darf nicht größer
als 12 t betragen.

Mindestalter: 18 Jahre.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Befristung bis 50 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Preise für LKW-Ausbildung C, C1, CE

Grundgebühr (inkl. Theorie, PC-Theorie) (für C1, C)
199,00 €
Grundgebühr (inkl. Theorie, PC-Theorie) (für CE)
149,00 €
Grundgebühr C und CE in einem Lehrgang
299,00 €
Fahrstunde a 45 Minuten (C1)
54,00 €
Fahrstunde a 45 Minuten (C)
54,00 €
Fahrstunde a 45 Minuten (CE)
60,00 €


Sonderfahrten (C1, C):

Überlandfahrt a 45 Minuten
 60,00 €
Autobahnfahrt a 45 Minuten
60,00 €
Nachtfahrt a 45 Minuten60,00 €


Sonderfahrten (CE):

Überlandfahrt a 45 Minuten    
65,00 €
Autobahnfahrt a 45 Minuten    
65,00 €
Nachtfahrt a 45 Minuten    
65,00 €


Vorstellung zur Prüfung:

Vorstellung zur praktischen Prüfung C1
139,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung C
139,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung C1E/CE
159,00 €


Unterweisung:

Unterweisung am Fahrzeug C1, C54,00 €
Unterweisung am Fahrzeug CE
60,00 €

Theoretische Ausbildung


Klasse C

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C


Klasse CE

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Berufskraftfahrer


Wichtige Informationen für Berufskraftfahrer

Für alle LKW- und Busfahrer beinhaltet das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (kurz: BKrFQG) einige Änderungen, denn hiermit wird die Weiterbildung der Fahrer verpflichtend.


Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber

  • die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen
  • ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und
  • einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen.


Wir Ihnen diverse Lehrgänge und führen auch in firmeninternen Trainings die vorgeschriebene Weiterbildung an.

 

Was beinhaltet das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz?

Bislang hat der Berufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb seinen Fahrerberuf ausgeübt.
Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz benötigt der Fahrer zum Führerschein eine Grundqualifikation mit anschließenden Weiterbildungen während der Ausübung des Fahrerberufes.

 

Für wen gilt die Grundqualifikation und die Weiterbildung?

Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
  • deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.


Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Seit dem 10.09.2008 gilt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für alle Busfahrer und ab dem 10.09.2009 für alle LKW-Fahrer.


Ausnahmen:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)

 

Nachweis der Grundqualifikation und der Weiterbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen.

 

Bußgelder

Sollte keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegen, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden:

  • bis 5.000 € für Fahrer
  • bis 20.000 € für Unternehmer

 

Inhalte der Weiterbildung

Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.
Diese 35 Pflichtstunden sind in einzelne Themenbereiche, sogenannte „Module“ aufgeteilt. Jeder Fahrer hat somit Nachweise zu erbringen, dass er 5 Tagesveranstaltungen mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag, in jeweils 5 Jahren, besucht hat.

Eine Prüfung (Theorie und/ oder Praxis) ist nicht vorgesehen.

 

Bis wann muss man an einer Weiterbildung teilgenommen haben?

Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Unterrichtsstunden) ist nach 5 Jahren nach der Grundqualifikation zu absolvieren. Dies entspricht für Busfahrer bis spätestens zum 10.09.2013 und für LKW-Fahrer bis spätestens zum 10.09.2014. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt. Bei Busfahrern bis spätestens zum 10.09.2015 und bei LKW-Fahrern bis spätestens zum 10.09.2016.


Wir bieten Ihnen diese Module an. Fragen Sie uns nach den Terminen.

Was benötige ich zur Anmeldung?


Sie benötigen:

  • Ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung), biometrisch, 35x45 mm
  • Personalausweiss oder Reisepass
  • Bescheinigung über die Teilnahme an lebenstettenden Sofortmaßnahmen bzw. für LKW- und Busfahrer Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) bzw. für LKW- und Busfahrer ein augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und köperliche Eignung zum Führen von LKW/Zügen (nicht älter als 1 Jahr)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten für Busfahrer
  • Führungszeugnis für Busfahrer
  • eventuell vorhandener Führerschein
  • Antragsgebühr


Klasse D

Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrersitz)
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: D1


Klasse DE

Kombinaton aus einem Fahrzeug der Klasse D (Omnibusse miit mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (im Inland nur mit Gepäckanhänger)

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig

Bei Ersterteilung wird ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt.
Nach jeweils 5 Jahren wird eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Ab dem 50. Geburtstag und jeder folgenden Verlängerung werden die Erfordernisse wie bei der Ersterteilung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

 

Klasse D1

Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen (ohne Fahrersitz)
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig 


Klasse D1E

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 (Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen ohne Fahrersitz) und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe
der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) nicht größer als 12 t betragen darf
(Zugmaschine und Anhänger max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse).

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig

Bei Ersterteilung wird ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt. Nach jeweils 5 Jahren wird eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Ab dem 50. Geburtstag und jeder folgenden Verlängerung werden die Erfordernisse wie bei der Ersterteilung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Preise auf Anfrage

Theoretische Ausbildung


Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse

Wichtige Informationen für Berufskraftfahrer

 

Für alle LKW- und Busfahrer beinhaltet das Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz (kurz: BKrFQG) einige Änderungen, denn hiermit wird die Weiterbildung der Fahrer verpflichtend.


Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber

  • die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen
  • ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und
  • einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen.


Wir Ihnen diverse Lehrgänge und führen auch in firmeninternen Trainings die vorgeschriebene Weiterbildung an.

 

 

Was beinhaltet das Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz?

Bislang hat der Berufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb seinen Fahrerberuf ausgeübt.
Mit dem Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz benötigt der Fahrer zum Führerschein eine Grundqualifikation mit anschließenden Weiterbildungen während der Ausübung des Fahrerberufes.

 

 

Für wen gilt die Grundqualifikation und die Weiterbildung?

 

Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
  • deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.


Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Seit dem 10.09.2008 gilt das Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz für alle Busfahrer und ab dem 10.09.2009 für alle LKW-Fahrer.

Ausnahmen:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)

 

 

Nachweis der Grundqualifikation und der Weiterbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen.

 

 

Bußgelder

Sollte keine gültige Berufskraftfahrer­qualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegen, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden:

  • bis 5.000 € für Fahrer
  • bis 20.000 € für Unternehmer

 

 

Inhalte der Weiterbildung

Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.
Diese 35 Pflichtstunden sind in einzelne Themenbereiche, sogenannte „Module“ aufgeteilt. Jeder Fahrer hat somit Nachweise zu erbringen, dass er 5 Tagesveranstaltungen mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag, in jeweils 5 Jahren, besucht hat.

Eine Prüfung (Theorie und/ oder Praxis) ist nicht vorgesehen.

 

 

 

Bis wann muss man an einer Weiterbildung teilgenommen haben?

Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Unterrichtsstunden) ist nach 5 Jahren nach der Grundqualifikation zu absolvieren.
Dies entspricht für Busfahrer bis spätestens zum 10.09.2013 und für LKW-Fahrer bis spätestens zum 10.09.2014.

Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt. Bei Busfahrern bis spätestens zum 10.09.2015 und bei LKW-Fahrern bis spätestens zum 10.09.2016.

Wir bieten Ihnen diese Module an. Fragen Sie uns nach den Terminen.

Fahreignungsseminar (FES)

 

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Der Besuch des Seminars ist freiwillig.

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie  durch den Seminarbesuch 1 Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.

 

 

Aufbau des Fahreignungsseminars

Das Seminar besteht aus zwei Teilen:

Der verkehrspsychologische Teil umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen.

Der verkehrspädagogische Teil wird von einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe statt.

Die Gesamtdauer des Seminars beträgt also mindestens 3 Wochen und 1 Tag, und wer es eilig hat, beginnt am besten mit dem verkehrspsychologischen Teil.

Die abschließende Teilnahmebescheinigung wird vom Fahrlehrer und vom Psychologen unterschrieben und ist der Behörde vorzulegen.